Informationsabend mit der Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht Jutta Grohn
Kooperationsveranstaltung mit dem Gleichstellungsbüro des Landkreises Grafschaft Bentheim
Arbeiten Sie in Teilzeit oder in einem Minijob? Auch für Sie gilt das Arbeits- und Sozialrecht!
Teilzeitbeschäftigte – dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte im Minijob – dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden, das ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz gesetzlich festgelegt.
An diesem Abend können Sie sich über die wichtigsten Regelungen und Rechte informieren, von denen Sie vielleicht glauben, dass sie Ihnen nicht zu stehen, z.B.:
Mindestlohn
Feiertagsvergütung
bezahlter Erholungsurlaub
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Einhaltung der Kündigungsfrist und ggf. Kündigungsschutz
Rentenversicherung
Mutterschaftsgeld
Elterngeld und Elternzeit
Nach einer kurzen Einführung durch die Dozentin werden Ihre Fragen diskutiert und beantwortet. Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Frauen, da in Teilzeit und in Minijobs überwiegend Frauen arbeiten.
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