Rechte von Frauen in Teilzeit und Minijob
Veranstaltung: | Rechte von Frauen in Teilzeit und Minijob |
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Termin: | 23.06.2021 |
Uhrzeit: | 19:00 Uhr - 20:30 Uhr |
Beschreibung: |
Informationsabend mit der Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht Jutta Grohn Kooperationsveranstaltung mit dem Gleichstellungsbüro des Landkreises Grafschaft Bentheim Arbeiten Sie in Teilzeit oder in einem Minijob? Auch für Sie gilt das Arbeits- und Sozialrecht! Teilzeitbeschäftigte – dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte im Minijob – dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden, das ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz gesetzlich festgelegt. An diesem Abend können Sie sich über die wichtigsten Regelungen und Rechte informieren, von denen Sie vielleicht glauben, dass sie Ihnen nicht zu stehen, z.B.: Mindestlohn Feiertagsvergütung bezahlter Erholungsurlaub Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Einhaltung der Kündigungsfrist und ggf. Kündigungsschutz Rentenversicherung Mutterschaftsgeld Elterngeld und Elternzeit Nach einer kurzen Einführung durch die Dozentin werden Ihre Fragen diskutiert und beantwortet. Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Frauen, da in Teilzeit und in Minijobs überwiegend Frauen arbeiten.
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Veranstalter: |
Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft Nino-Allee 11 48527 Nordhorn Telefon: 05921 / 96 2302 URL: www.koordinierungsstelle.grafschaft-bentheim.de E-Mail: koordinierungsstelle@grafschaft.de |
Ort: |
Grafschaft Bentheim Jahnstraße 31 48529 Nordhorn |
Ansprechpartner: |
Marina Maksimenko 48529 Nordhorn Telefon: 05921 / 96 2303 E-Mail: marina.maksimenko@grafschaft.de |
Preise: | Gebührenfrei! Anmeldung ist jedoch erforderlich bis zum 13.06.2021. |